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19. Juni 2016

Infoabend zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Die CSA Weilheim-Schongau lud zu einem Infoabend zum Thema "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" nach Seehausen bei Murnau ein. Es referierte Ignaz Dreyer von der Caritas in Penzberg. Wer regelt unsere Angelegenheiten, wenn wir es nicht mehr können? Jeder kann unabhängig vom Alter in eine Situation geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Das müssen nicht immer Ältere sein. Es können auch Jüngere betroffen, wenn beispielsweise nach einem Motorradunfall in ein Koma verfallen und nicht mehr entscheiden können. Es gibt drei Arten von Vollmachten und Verfügungen helfen, damit das in unserem Sinne geschieht. Die Vorsorge sollte ich gesunden Tagen getroffen werden.

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Von links nach rechts: Martin Meyrl, Georg Scharf, Heidi Heitzmann, Michael Schmatz, Claudia Engel und Ignaz Dreyer

 

In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen jemand zu seiner medizinischen Versorgung wünscht und welche er ablehnt.

Mit der Vorsorgevollmacht beauftragt man eine Person des Vertrauens stellvertretend für einen zu handeln. zu entscheiden und Verträge abzuschließen - entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Die Vollmacht gilt nur, wenn jemand die Dinge selbst nicht mehr bewältigen kann. Die Vollmacht kann jederzeit entzogen oder abgeändert werden.

Die Betreuungsverfügung ist der Auftrag an das Gericht, eine gewünschte Person zum rechtlichen Betreuer zu bestellen, wenn das später einmal nötig wird: Nach § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist das der Fall, wenn jemand infolge einer psychischen Krankheit sowie einer Behinderung rechtliche Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann und keine anderen Vorsorgevollmachten getroffen wurden.

 

Bild & Text: Michael Schmatz

 

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